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§
1. Allgemeines
(a)
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Bestandteil aller Verträge mit der Firma conglom-o
/ Michael A. Martens.
(b) Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung
enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der betreffenden Formulierung am nächsten kommt und
rechtlichen Bestand hat.
§ 2. Vertragsabschluss
(a)
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Der Vertrag über die Nutzung der von conglom-o angebotenen
Leistungen kommt zustande, wenn ein von conglom-o bevollmächtigter
Vertreter den vom Auftraggeber erteilten Auftrag bestätigt.
conglom-o ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe
von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher
Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig
zu machen. Soweit sich conglom-o zur Erfüllung der
vereinbarten Dienstleistungen Dritter bedient, werden
diese nicht Vertragspartner des Kunden.
(b) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen
und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen
Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen
Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte
gegen uns hergeleitet werden können.
§ 3. Änderung der Rahmenbedingungen
(a)
conglom-o arbeitet mit einer Partnerfirma zusammen, welche
einen Teil der Dienstleistungen (insbesondere den Serverplatz
und die Anbindung ans Internet) zur Verfügung stellt.
Sollten sich dort die Bedingungen zum eindeutigen Nachteil
des Kunden ändern, so sind beide Vertragspartner
berechtigt, das Vertragsverhältnis fristgerecht zu
kündigen.
(b) conglom-o ist berechtigt, die AGB oder die Preise
zu ändern. In diesem Fall gilt § 7c.
§ 4. Liefer- und Leistungsumfang
(a)
Bestandteil der Leistungsverpflichtung sind die vertraglich
vereinbarten Leistungspakete und Optionen. Darüber
hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich
zu vereinbaren. conglom-o behält sich das Recht vor,
seine Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern. Bei
Einschränkungen des Leistungsumfanges gilt §
7c.
(b) Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt,
so ist conglom-o berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung
wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadenersatzanspruch kann in diesem Fall nicht vom Kunden
geltend gemacht werden.
(c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder Ereignissen, die dem Verkäufer das Erbringen
seiner vereinbarten Leistungen wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei
verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht
zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn
sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten
eintreten. Der Verkäufer ist dann berechtigt, die
Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Verzögerung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Termins ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(d) Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei
Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von
2 Tagen bei conglom-o schriftlich angezeigt werden.
(e) conglom-o ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung
und Teilleistung als eigenständige Leistung.
§ 5. Support
(a)
conglom-o bietet seinen Vertragspartnern kostenlosen Support
an. Dieser kann sowohl telefonisch (0178 / 230 30 76),
per eMail (support@conglom-o.de) als auch persönlich
abgewickelt werden.
(b) Der Support ist auf von uns gelieferte Produkte und
Dienstleistungen beschränkt.
§ 6. Haftung und Haftungsbeschränkung
(a)
Die Benutzung aller von conglom-o gelieferten Produkte
und geleisteten Dienste erfolgt ausschließlich auf
eigene Gefahr und eigenes Risiko des Vertragspartners.
conglom-o haftet nicht für Schäden, die aus
dem Betrieb / Nicht-Betrieb der Internetseiten oder dem
Verlust von Daten jeglicher Art resultieren.
(b) Weder conglom-o noch seine Partnerfirmen oder Mitarbeiter
können gewährleisten, dass die Anbindung der
Seiten an das Internet ununterbrochen fehlerfrei zur Verfügung
steht.
(c) conglom-o übernimmt keine Haftung für den
Inhalt der Seiten. Der Vertragspartner ist verpflichtet
sicherzustellen, dass der Inhalt seiner Internet-Präsenz
nicht gegen geltendes Recht verstößt. Hierzu
zählen besonders rechtsextreme oder verfassungsfeindliche
Inhalte. Des weiteren dürfen keine Online-Chat-Lines
betrieben oder pornographische Inhalte dargestellt werden.
Auch die Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht,
dürfen nicht verletzt werden. Bei Nichtnachkommen
einer dieser Verpflichtungen ist conglom-o berechtigt,
das Vertragsverhältnis sofort fristlos zu kündigen.
(d) Bei der Vergabe von Domain-Namen gelten die Vergaberichtlinien
des zuständigen NIC. conglom-o kann für Namenskonflikte
nicht verantwortlich gemacht werden. Die Zusage von Domain-Namen
erfolgt unter dem Vorbehalt der Vergabe durch das zuständige
NIC. conglom-o haftet nicht für entstehenden Schaden
im Zusammenhang mit der Erteilung oder Nicht-Erteilung
von Domain-Namen.
(e) Die Entwicklung und Gestaltung von Firmen- und Produktnamen,
sowie Logos, erfolgt vorbehaltlich Rechten Dritter. Ausnahmen
sind gesondert vertraglich zu vereinbaren.
(f) Die Gewährleistung für alle von conglom-o
gelieferten Produkte beträgt 24 Monate. Im Falle
von Mängeln ist conglom-o innerhalb von einer Woche
schriftlich zu benachrichtigen. Andernfalls entfällt
die Gewährleistungspflicht seitens conglom-o. Die
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte
ist ausgeschlossen.
(g) Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge
verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem
Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit
einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und
Seriennummer sowie einer Kopie der entsprechenden Rechnung
in der Originalverpackung an conglom-o zu senden. Solange
der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt,
kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.
§ 7. Vertragsdauer und Kündigung
(a)
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
und beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages über
die jeweilige Dienstleistung.
(b) Der Vertrag kann monatlich mit einer Frist von 7 Tagen
zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(c) Ist der Vertragspartner mit geänderten Betriebsbedingungen,
geänderten Preisen oder geänderten AGB nicht
einverstanden, so kann dieser den Vertrag binnen 4 Wochen
rückwirkend zum Zeitpunkt der Änderung schriftlich
kündigen.
(d) Verstößt eine Vertragspartei nachhaltig
gegen die in diesem Vertrag festgelegten Pflichten, so
ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis
fristlos schriftlich zu kündigen.
§ 8. Zahlungsbedingungen
(a)
Die einmaligen Seitenerstellungs- und Setupkosten sind
nach Erbringung der Leistung zu entrichten.
(b) Monatliche Kosten sind jeweils zu Beginn des Monats
fällig und unverzüglich ohne Abzüge zu
entrichten. Sie fallen auch im ersten Monat in voller
Höhe an.
(c) Vorausbezahlte Beträge werden bei vorzeitiger
Kündigung anteilig zurückgezahlt.
(d) Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse,
bar oder per Scheck bei Übergabe oder per Überweisung
binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
(e) Waren, sowie aus unseren Dienstleistungen entstandene
Produkte und Rechte, bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung im Eigentum von conglom-o.
§ 9. Datenschutz
Der
Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden,
dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten
über seine Person gespeichert, geändert und/oder
gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit, z.B. aus
organisatorischen Gründen, an Dritte übermittelt
werden. Dieses gilt insbesondere für die Übermittlung
von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig
sind, wobei diese Daten anschließend veröffentlicht
werden.
§ 10. Schlussbestimmungen
(a)
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist
Oldenburg.
(b) Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Oldenburg,
im Januar 2002
conglom-o / Michael A. Martens |